Zugewinnausgleich

„Zugewinn nennt man das Vermögen, das während der Ehe von den Eheleuten erwirtschaftet wurde; dieses wird unter ihnen geteilt."

Soweit Eheleute keine anderweitige Vereinbarung treffen, leben sie mit der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit Scheidung ihrer Ehe wird die Zugewinngemeinschaft beendet, und es findet ein Ausgleich über das in der Ehe hinzuerworbene Vermögen (Zugewinn) statt. Dieser Zugewinn wird zwischen den Eheleuten hälftig geteilt. Gleiches gilt für Lebenspartner bei Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft.

Familienrecht

Arbeitsrecht

Mediation