Arbeitsrecht

„Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist schnelles Handeln wichtig.“

Unter Arbeitsrecht versteht man die Zusammenfassung aller Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Es beschäftigt sich darüber hinaus mit dem Tarifvertragsrecht und den Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten sowie angrenzenden Themen. Das Arbeitsrecht ist gerichtlich von anderen Verfahrensarten getrennt und unterliegt mit einem eigenen Verfahrensrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Das Arbeitsrecht ist hierbei in vielen einzelnen Gesetzen und Bestimmungen geregelt. Ein einheitliches, alles umfassendes, übergreifendes Arbeitsgesetzbuch gibt es nicht.

Die Problemfelder im Arbeitsrecht sind äußerst vielfältig. So gibt es insbesondere auf Seiten des Arbeitnehmers viele Fragen zum Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Vertragsänderungen sowie Kündigung, Abmahnung, zur Teilzeitarbeit, Erziehungsurlaub, Mutterschutz, Bewerbung, Mobbing oder Lohnabrechnung.

Auf Seiten des Arbeitgebers gibt es viele Fragen, insbesondere zur Gestaltung von Arbeitsverhältnissen sowie zum effizienten Einsatz von Arbeitnehmern, zu betrieblichen Umstrukturierungen und anderen Themen.

Es ist wichtig, sowohl auf Arbeitgeberseite als auch Arbeitnehmerseite umfassend informiert zu sein, um Unternehmensinteressen oder Arbeitnehmerinteressen bestens zu sichern.

Zentrales Thema in der Gerichtspraxis ist nach wie vor die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Für den Arbeitnehmer stellt sich in diesem Zusammenhang die zentrale Frage, welche Möglichkeiten er hat, gegen eine Kündigung vorzugehen; für den Arbeitgeber von Bedeutung ist die Frage unter welchen Voraussetzungen er Mitarbeitern rechtswirksam kündigen kann.

In diesem Zusammenhang spielen Fristen ein ganz wesentliche Rolle, so die Einhaltung der Kündigungsfristen auf Arbeitgeberseite und die Einhaltung von Klagefristen auf Arbeitnehmerseite. Will der Arbeitnehmer beispielsweise gegen eine Kündigung vorgehen, weil er diese für rechtsunwirksam hält, so muss er gegen die Kündigung innerhalb einer Frist von drei Wochen ab ihrem Zugang Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wird diese Frist versäumt, so gilt die Kündigung als sozial gerechtfertigt. Ist die Kündigung von einem Vertreter des Arbeitgebers ausgesprochen ohne dass eine Originalvollmacht beigefügt wurde, so kann die Kündigung bereits aus diesem Grunde heraus unwirksam sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kündigung wegen der Nichtvorlage der Originalvollmacht unverzüglich, also innerhalb weniger Tage zurückgewiesen wird. Wichtig ist auch die Beachtung von Ausschlussfristen, die häufig in Arbeitsverträgen geregelt sind.

All dies macht deutlich, dass im Arbeitsrecht in der Regel schnelles Handeln erforderlich ist und man sich bei arbeitsrechtlichen Fragen unverzüglich an einen Experten wenden sollte.

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