Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft

„Nur wer die rechtlichen Folgen kennt, trifft gute Entscheidungen .“

Ziel der Scheidung ist die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, der eine Trennung der Ehepartner vorausgeht. Bereits in diesem Stadium suchen die Eheleute oder Partner einer Lebenspartnerschaft anwaltlichen Rat und Unterstützung, vor allen wenn es um wirtschaftliche Belange oder die Belange gemeinsamer Kinder geht. Hier besteht ein hohes Bedürfnis, sich umfassend anwaltlich zu informieren.

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