Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen untereinander, die durch Ehe-, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Sowohl in materieller als auch verfahrensrechtlicher Hinsicht hat das Familienrecht seit 2008 eine Vielzahl von Reformen erfahren. Betroffen von diesen Änderungen waren u.a. das Unterhaltsrecht und das Recht über den Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Zudem wurde der Katalog der vor den Familiengerichten geführten Angelegenheiten erweitert mit der Folge, dass alle aus Verlöbnis, Ehe, Lebenspartnerschaft und Eltern-Kind-Verhältnis resultierenden Auseinandersetzungen nun in die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen – dies auch wenn Dritte betroffen sind. Bei den Reformen wurden die Belange der Kinder im besonderen Maße berücksichtigt.

Im Vordergrund der anwaltlichen Praxis im Familienrecht stehen die Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung und Scheidung beziehungsweise aus der Aufhebung von Lebenspartnerschaften ergeben. Viele Ehe- und Lebenspartner suchen bereits in einem sehr frühen Stadium ihrer Trennung anwaltlichen Rat und Unterstützung.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Sie in dieser oftmals emotional schwierigen Situation zu unterstützen, für Klarheit und Struktur zu sorgen, um für Sie so die richtigen Schritte in die Wege zu leiten. Je nach Konstellation des Falles kann es dabei sinnvoll sein, frühzeitig den Scheidungsantrag zu stellen oder aber zunächst einmal abzuwarten. Auch die Scheidungsfolgen müssen stets im Blick behalten werden.

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