Unterhalt

„Durch das Unterhaltsrecht wird geregelt, mit wieviel Geld Sie monatlich rechnen dürfen.“

In den meisten familienrechtlichen Angelegenheiten sind Unterhaltsansprüche zu prüfen. Sie sind ein Schwerpunkt der Familienrechtspraxis. Wichtig sind vor allem Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhalts. Der Ehegattenunterhalt ist an den ehelichen Lebensverhältnissen ausgerichtet. 6/7 der beiderseitigen monatlichen Einkünfte werden zwischen den Eheleuten hälftig geteilt, sodass jeder Ehegatte 3/7 der beiderseitigen Einkünfte erhält. Außerdem erhält jeder Ehegatte vorweg 1/7 seiner eigenen Einkünfte als sogenannten Berufsbonus.

Beim Kindesunterhalt ist zwischen dem Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder zu unterscheiden. An die Bedürftigkeit volljähriger Kinder werden strengere Anforderungen gestellt. Der Bedarf minderjähriger Kinder wird anhand der Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung der jeweiligen Leitlinien der zuständigen Oberlandesgerichte ermittelt.

Zunehmend an Bedeutung gewinnen auch Fragen des Elternunterhalts, vor allem dann, wenn Eltern pflegebedürftig sind und in einem Heim untergebracht werden. Immer häufiger werden die Kinder der pflegebedürftigen Eltern zu Elternunterhaltszahlungen herangezogen.

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